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Bager, J.: ¬Die Text-KI ChatGPT schreibt Fachtexte, Prosa, Gedichte und Programmcode (2023)
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Zech, M.: Wie Gelehrte eine Epoche erfanden : Achsenzeit (2023)
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- Abstract
- Im 1. Jahrtausend v. Chr. kam es zur Wende in der Menschheitsgeschichte. Gelehrte entwickelten weltweit aufklärerische Ideen. Die These der Achsenzeit klingt fantastisch - und ist es auch. Über eine verführerische Theorie, die das Verständnis von Geschichte radikal in Frage stellte. Bezugnahme auf die Darstellungen von Jan Assmann, die die von Karl Jaspers aufgestellten Behauptungen in ein neues Licht rücken.
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Bischoff, M.: Eine (fast) unlösbare Aufgabe mit tragischem Ende : die fabelhafte Welt der Mathematik (2023)
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- Content
- Gelungene Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Frage nach der Auflösbarkeit von Polynomgleichungen und Galoisgruppen.
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Advanced online media use (2023)
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- Abstract
- Ten recommendations for the advanced use of online media. Mit Links auf historische und weiterführende Beiträge.
-
Bischoff, M.: ¬Der doppelte Einstein (2023)
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- Abstract
- Viele hatten die Hoffnung auf eine Einstein-Kachel aufgegeben: eine einzelne Fliese, die eine Ebene lückenlos bedecken kann, ohne dass sich ein periodisches Muster ergibt. Doch nun hat ein Hobby-Mathematiker die Fachwelt mit seinen Entdeckungen überrascht. Diese einem Gespenst ähnelnde Kachel gilt als »Einstein« - und ist der zweite derartige spektakuläre Fund innerhalb von wenigen Monaten.
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Fuhser, M.: Dirigent eines Chores an Fotografien : Boris Eldagsen spricht über Möglichkeiten und Problme KI-gestützter Kunst - Mehr Interessenten als Plätze im Forum Alte Post (2024)
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Cortada, J.W.: Birth of modern facts : how the information revolution transformed academic research, governments, and businesses (2023)
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- RSWK
- Bibliotheks- und Auskunftsdienste
Sozialforschung und -statistik
- Subject
- Bibliotheks- und Auskunftsdienste
Sozialforschung und -statistik
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Kastner, L.; Tabelow, K.: Ach ja - Forschungsdatenmanagement (2024)
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- Abstract
- Mathematik generiert Daten in vielen verschiedenen Formen: Literatur, Artikel, Beweise, Code, mathematische Objekte - all diese Daten müssen sorgfältig kuratiert werden, damit sie auch für andere Mathematikerinnen und Mathematiker nutzbar bleiben. Idealerweise so lange, wie die umgebende Mathematik gültig bleibt - also ewig. Einen Rahmen dafür präsentiert der MaRDI-Leitfaden zum Forschungsdatenmanagement.
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Dreitzel, H.P.: ¬Die gesellschaftlichen Leiden und das Leiden an der Gesellschaft : (Vorstudien zu) eine(r) Pathologie des Alltagslebens (1980)
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Köhler, R.; Hermes-Wladarsch, M.; Rauch, C.; Rühle, S.; Warnke, I.H.: Mapping colonial contexts : Wissensontologien, Metadaten und Portalansicht (2024)
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Röttgers, J.; dpa: ¬Der Kampf ums digitale Buch : Die deutschen Verlage reagieren auf Google - und arbeiten an einer Plattform fürs kostenlose Online-Lesen (2006)
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- Content
- "Wer Kostproben von neuen Romanen oder ganze Bände online lesen und hören möchte, den lässt die Branche bald nicht mehr allein. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will im Februar eine Plattform starten. Verlage und Autoren entscheiden dabei selbst, in welchem Umfang sie Inhalte kostenlos oder gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Das Projekt "Volltextsuche Online" soll auch der Herausforderung durch Google begegnen: Die Internet-Suchmaschine stellt schon länger Bücher ins Netz. "Wir wollen aber nicht in Konkurrenz zu Google treten", sagt der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis. Die Branche verhandle vielmehr mit Google derzeit über eine Kooperation: Inhalte der "Volltextsuche Online" sollen oben in den Ergebnislisten von Suchabfragen stehen. Derzeit wollen 70 Verlage beim OnlineProjekt mitmachen, 10000 Titel sind erfasst. Skipis will auch Zehntausende von rechtefreien Titeln online verfügbar machen. Die Macher hoffen, auch jene Verlage ins Boot zu kriegen, die schon jetzt im Internet Geschäftsmodelle erproben. Die geplan-. te Plattform werde besser wahrgenommen als verschiedene Angebote einzelner Verlage. "Wenn wir mit 10 000 Titeln nach einem Jahr herumdümpeln, haben wir das Thema vergeigt." Miteingebunden werden soll auch der Buchhandel. Begonnen hatte das Zeitalter der digitalisierten Bücher ;im März 2003 in der Bibliothek der kalifornischen Stanford-Universität. Mit einem raumfüllenden Roboter begann die renommierte Institution damals mit dem Scannen. Das mehrere 100 000 Dollar teure Gerät blättert automatisch, durch Bücher und Magazine und fotografiert jede Seite mit einer hochauflösenden Spezialka-mera. Zusammenklebendes Papier wird sorgsam mit einem sanften Luftstoß geteilt. Theoretisch kann ein Buch-Roboter gut tausend Seiten pro Stunde erfassen. Stanfords Bibliothekare bemerkten aber bald, dass sie ältere Schmöker nur mit, einer Rate von 100 bis 200 Seiten pro Stunde scannen können. 15 Monate später hatten sie gerade einmal 800 Bücher digitalisiert. Die Erfassung des 7,5 Millionen Titel umfassenden Bestands hätte so Jahrtausende gedauert. Ende 2004 bekam die Bibliothek dann Hilfe von Google. Der Suchmaschinenriese erklärte sich bereit, mehrere Millionen Titel zu digitalisieren - täglich bis zu 100000 Seiten. Stanfords Bibliothekar Michael Keller bezeichnete das als "riesigen Schritt vorwärts". Vorher habe man Digitalisierung als Liebhaberprojekt betrieben. "Die Zusammenarbeit mit Google macht daraus ein industrielles Unterfangen."
Google legt kräftig vor Knapp zwei Jahre später hat die Suchmaschine sieben Universitäten als Partner gewonnen und viele tausend Bücher mit einer eigens entwickelten Technik digitalisiert. Wie groß der eigene Datenbestand ist, verrät Google nicht. Hinweise auf den Fortschritt des Unterfangens bietet Googles Print-Plattform. Die Firma lässt Nutzer dort im Volltext digitalisierter Bücher suchen. Einige der Titel stammen von Verlagen selbst, der Rest ist das Ergebnis der Bibliotheks-Digitalisierung. Gebräuchliche Begriffe der englischen Sprache resultieren in Fundstellen auf knapp 80 Millionen Seiten. Das wären gut 300000 Werke mit je 250 Seiten. Weitere Indizien gibt die Analyse einer US-Fachzeitschrift für digitale Bibliotheken. Die Autoren des D-Lib-Magazin fanden heraus, dass Google auf dem besten Weg ist, einen Großteil der weltweit verfügbaren Bücher zu digitalisieren. So finden sich in den Katalogen der fünf anfänglichen Projekt-Partner bereits 33 Prozent aller Titel des weltweiten Bibliothekskatalogs Worldcat. Fremdsprachen-Sammlungen sorgen dafür, dass Googles Buch-Katalog trotz seiner amerikanischen Wurzeln vielsprachig ist. Nur die Hälfte ist in englischer Sprache. An zweiter Stelle stehen deutsche Werke mit zehn Prozent. Nun gab Google eine Kooperation mit der Universität Madrid bekannt, dielen Anteil der nicht-englischen Bücher steigern dürfte. Über Pläne für Deutschland will sich die Firma nicht äußern: "Wir sprechen mit zahlreichen Bibliotheken auf der ganzen Welt", sagt eine Sprecherin. Die Geheimnistuerei kommt nicht von ungefähr. Die Konkurrenz Yahoo und Microsoft hat sich zur Open-Content-Alliance zusammengeschlossen, um selbst Millionen von Büchern zu erfassen. Gegenwind gibt es auch von Rechteinhabern, die Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen anstreben. Unumstritten ist dagegen Googles Projekt, Bücher mit abgelaufenem Urheberrechtsschutz als komplette Downloads anzubieten. Mit dabei: Goethes Faust - aus dem Buchbestand der Stanford-Universität."
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Weber, A.: "HeiIFASTen" - Entschlacken mit Leistungsgewinn : Neue Möglichkeiten für Bibliothekskataloge durch den Einsatz von Suchmaschinentechnologie (2007)
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- Content
- "Der Einsatz von Suchmaschinentechnologie in Bibliothekskatalogen hat bewiesen, dass durch optimierte Indexierungsverfahren Verbesserungen der Informationsversorgung für Bibliotheksbenutzer erreicht werden. Im Dezember 2006 wurde das lokale Bibliotheksportal "SISIS-InfoGuide" von OCLC PICA um eine auf FAST Technologie basierende Suchmaschine erweitert. Die Investition des Freistaates Bayern in eine Landeslizenz für den Einsatz von FAST in den Bayerischen Universitätsbibliotheken hat sich ausgezahlt. Nachfolgend werden einige der Vorteile kurz skizziert, die sich aus dieser Erweiterung ergeben haben. Am deutlichsten ist die Auswirkung dieser Technik bei den Antwortzeiten. Insbesondere die Suche nach häufig in den Bibliotheksdaten vorkommenden Begriffen, z.B. Deutschland oder Geschichte, werden selbst sehr große Treffermengen in Bruchteilen von Sekunden geliefert. Das Scheitern von Abfragen wegen erreichter Zeitlimits gehört damit der Vergangenheit an. Aus dieser Tatsache ergibt sich auch, dass Benutzer nicht mehr spezifisch suchen müssen, da nun auch große Treffermengen in kurzer Zeit präsentiert werden. Das alleine wäre kein Vorteil, wenn nicht auch Methoden zur Verfügung gestellt würden, mit diesen Treffermengen umzugehen. Auch hier liefert die Suchmaschinentechnologie adäquate Hilfsmittel, die so genannten "Drill Downs". Bestimmte, vordefinierte Felder werden beim Aufbau der Trefferlisten analysiert und die Feldinhalte nach Häufigkeit sortiert als Sucheinschränkung angeboten. Die Eingrenzung auf eine Sprache, einen Erscheinungszeitraum oder ein bestimmtes Schlagwort ist so mit einem einzigen Mausklick möglich. Die daraus neu entstehende Treffermenge wird wiederum dieser Analyse unterworfen. Mit wenigen Mausklicks gelangt der Benutzer so von einem allgemeinen Ergebnis zu einer überschaubaren Menge an Treffern Standardmäßig werden die Treffer nicht mehr nach dem Alphabet oder Erscheinungsjahren sortiert, sondern es wird aus dem Vorkommen der Suchmuster in den Elementen der Katalogaufnahme und dem Erscheinungsjahr eine Relevanz ermittelt. Wie bei Internetsuchmaschinen gewohnt, werden die Treffer, die der Suchanfrage am besten entsprechen, in der Trefferliste ganz oben präsentiert,. Weiterhin ermöglicht die FAST Technologie eine Ähnlichkeitssuche, die auf Dokumentvektoren aufbaut. Diese werden an Hand statistischer Verfahren für das zu indexierende Dokument errechnet. Die Ermittlung von Ähnlichkeiten wird auf die erstellte Treffermenge angewendet und erlaubt sowohl Einschränkungen als auch Ausweitungen der ermittelten Suchergebnisse.
Eine zusätzliche Unterstützung der Recherche bietet die auf Wörterbüchern basierende linguistische Komponente der Suchmaschine. Die Begriffe werden beim Indexieren der Daten lemmatisiert - also auf eine Grundform zurückgeführt. Bei der Eingabe der Suchanfrage werden dieselben linguistischen Methoden verwendet, um die eingegebenen Begriffe der Suchanfrage zu analysieren und ggf. auf die im Index enthaltene Form zu verändern. Dies führt zu Treffern auch wenn Suchbegriffe nicht exakt eingegeben werden und steigert so die Erfolgsquote. Mit Hilfe der Linguistik werden zusätzlich evtl. vorhandene Rechtschreibfehler korrigiert, oder ggf. alternative Begriffe vorgeschlagen. ("Meinten Sie?"). Der wesentliche Vorteil des Einsatzes der FAST Suchmaschine besteht aber darin, dass ein zusätzlicher Index zur Verfügung steht, der unabhängig von den internen Bibliotheksanwendungen ist. Die für die bibliotheksinternen Abläufe optimiert gespeicherten Daten können so vor der Indexierung durch die Suchmaschine verändert werden, ohne dass interne Arbeitsvorgänge davon betroffen wären. Auf diese Weise lassen sich viele, für den Benutzer nicht transparente, fachspezifische Daten aussondern oder transparenter gestalten. Das einfachste Beispiel dafür ist das Filtern von Sonderzeichen, z. B. im Erscheinungsjahr. Weiterhin können aus verschiedenen codiert gespeicherten Kategorien neue, mit sprechenden Bezeichnungen versehene Kategorien gebildet werden, z.B. für die Erscheinungsform eines Werkes. Die Bildung eines zusätzlichen Feldes "Fach" aus der in der Bibliothek verwendeten Klassifikation hat sich als effektiver Filter für die Selektion relevanter Treffer bei der Suche nach unspezifischen Suchbegriffen, wie z.B. Chaos, herausgestellt. Die Möglichkeit nach Schlagwortketten, also der Kombination von Schlagworten einzugrenzen, führt den Benutzer sehr einfach zu spezifischen Treffern und ist auch bei kleineren Treffermengen wirkungsvoll. Die Einbindung der FAST Suchmaschine in den lokalen Bibliothekskatalog bietet nicht nur eine wesentliche Verbesserung der Suchgeschwindigkeit, sondern sie eröffnet dem Benutzer durch die vielfältigen Analysemethoden der Treffer während der Anzeige auch ganz neue Wege im Umgang mit Treffermengen. Hinzu kommt, dass durch die geeignete Aufbereitung der Ausgangsdaten es nun auch möglich ist, die von der Bibliothek geleistete Sacherschließung als effektives Hilfsmittel für den Endanwender einzusetzen."
- Source
- Information - Wissenschaft und Praxis. 58(2007) H.4, S.225
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Scheven, E.: Aktuelles zu den Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK) : 6. u. 7. Ergänzungslieferung und deren Anwendung in der DNB (2010)
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- Content
- "6. Ergänzungslieferung der RSWK: Im Januar 2010 wurde die 6. Ergänzungslieferung der RSWK <http://www.d-nb. de/standardisierung/pdf/rswk_erg_6.pdf> veröffentlicht. Die 6. Ergänzungslieferung enthält insbesondere Änderungen an den Grundregeln in den §§ 13-15, die auf Ergebnisse der Arbeitsgruppe Strategie der Sacherschließung zurückgehen (http://www.d-nb.de/standardisierung/afs/afs_prot.htm unter "Expertengruppe Sacherschließung - Arbeitsgruppen"). Das Ziel dieser Arbeitsgruppe war u.a., Empfehlungen zu erarbeiten, um mehr Material effizient in kürzerer Zeit erschließen zu können. Auch sollten den Bedingungen des Online-Retrieval stärker Rechnung getragen werden. Deshalb wurden in den RSWK die Regeln für die Anordnung der Schlagwörter in der Schlagwortfolge vereinfacht, die Regeln zur Permutation mit intellektuell vergebenen Permutationszeichen gestrichen und die Vorgaben, wann eine oder mehrere Schlagwortfolgen gebildet werden, ebenfalls vereinfacht. Das hat zu einer einheitlicheren Anwendung der RSWK in den Verbünden geführt. Nach § 13,3a RSWK wird nun der gesamte Dokumentinhalt als ein Ahema aufgefasst und durch eine Schlagwortfolge wiedergegeben, sofern eine zusammenfassende, unmissverständliche Beschlagwortung möglich ist. Die frühere Praxis, für Aeilthemen mehrere Schlagwortfolgen zu bilden, ist als Option nach § 13,3b weiterhin möglich. Um einheitliche Retrievalergebnisse zu gewährleisten, wurde das so genannte "Pleonasmusverbot" aufgehoben; d. h. ein geografischer Bezug, der im Schlagwort bereits verankert ist, wird in der Schlagwortfolge wiederholt (§ 13,2b). Anwendung der 6. Ergänzungslieferung in der DNB: Die Deutsche Nationalbibliothek wendet ab 1. April 2010 bei der verbalen Erschließung die in der 6. Ergänzungslieferung zu den RSWK vereinbarten Änderungen an.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass DNB die bisherige Praxis, für Teilthemen mehrere Schlagwortfolgen (früher: Schlagwortketten) zu bilden aufgibt und, soweit möglich, den Dokumentinhalt in einer Schlagwortfolge zusammenfasst (Anwendung von § 13,3a durch DNB). Ab 1. April entfallen auch die Permutationsmuster in den bibliografischen Daten der DNB. In der Schlagwortfolge werden die Schlagwörter formal nach den Indikatoren - p, g, c/k, t, s, z, f - angeordnet, es sei denn der Sinnzusammenhang erfordert eine Abweichung (vgl. § 14). Von der DNB vergebenen Schlagwortfolgen sollen künftig mehr als die bisher möglichen 6 Schlagwörter umfassen können (vgl. § 13,1 Anmerkung, üblicherweise sind bis zu 10 Schlagwörter pro Folge möglich). Die technischen Vorarbeiten im Katalogisierungssystem der DNB sind dafür aber noch nicht abgeschlossen. Alle genannten Änderungen in der Erschließungspraxis der DNB beziehen sich nur auf den Neuzugang. Von DNB bereits erschlossenes Aitelmaterial wird nicht gemäß den neuen Regeln umgearbeitet oder korrigiert. Das bezieht sich auch auf Auflagen. Neue Auflagen, die ab dem 1. April bearbeitet werden, werden nach der neuen Praxis erschlossen; die vorherigen Auflagen werden nicht rückwirkend korrigiert. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: 1. Pro Thema eine Schlagwortfolge (keine Parallelketten mehr); es wird in DNB § 13,3a angewandt. 2. Reihenfolge der Schlagwörter ist i. d. R. formal (p,g,c,k,t,s,z,f), es sei denn der Sinnzusammenhang erfordert etwas Anderes. 3. Keine intellektuell vergebenen Permutationsmuster mehr 4. Ein geografischer Bezug im Schlagwort wird in der Schlagwortfolge mit angegeben (vgl. § 13,2b; Wegfall des Pleonasmusverbots, als "Kibbuz-Regel" bekannt).
7. Ergänzungslieferung der RSWK: Die Revision der grundlegenden Paragrafen 13-15 in der 6. Ergänzungslieferung hat viele weitere Änderungen im Regelwerk nach sich gezogen, die in einer 7. Ergänzungslieferung nachgeführt werden. Das gesamte Regelwerk ist im Sinne der neuen Paragrafen 13-15 zu lesen und anzuwenden. Zukünftig gibt es keine nicht permutierenden Schlagwörter mehr. Die Anlagen 2 und 5 der RSWK entfallen, ebenso zahlreiche Paragrafen, die die Permutation der Schlagwörter in der Schlagwortkette regelten. Um das Gesamtregelwerk benutzbar zu halten, ist eine Veröffentlichung einer 7. Ergänzungslieferung notwendig. Um dies zu erreichen, wurde davon abgesehen, Sachverhalte, die umfangreiche Diskussionen in der Expertengruppe Sacherschließung erfordern würden, in der 7. Ergänzungslieferung unterzubringen. Das betrifft z.B. die komplexen Regeln zur Bildung von mehreren Schlagwortfolgen bei Epochenbegriffen und Sammlungen. Das Regelwerk enthält an diesen Stellen lediglich einen Verweis auf die DNB-Homepage (http:// www.d-nb.de/standardisierung/normdateien/swd_info.htm). Dort werden dann entsprechende Absprachen dokumentiert. Links: Gesamt-RSWK auf dem Stand der 7. Ergänzungslieferung urn:nbn:de:101-2010040913 7. Ergänzungslieferung urn:nbn:de:101-2010040900 6. Ergänzungslieferung urn:nbn:de:101-2009120709 Aktuelle Absprachen zu RSWK/SWD-Ahemen http://www.d-nb.de/standardisierung/normdateien/swd_info.htm Protokolle der Expertengruppe Sacherschließung http://www.d-nb.de/standardisierung/afs/afs_prot.htm Protokolle der Arbeitsgruppe Strategie der Sacherschließung. http://www.d-nb.de/standardisierung/afs/afs_prot.htm Abschlußbericht der Arbeitsgruppe Strategie der Sacherschließung http://wiki.bsz-bw.de/lib/exe/fetch.php?media=v-team:katalogisierung:normdaten: sacherschliessung:ag_strategie_sacherschliessung_abschlussbericht.pdf"
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¬The information literacy cookbook : ingredients, recipes and tips for success (2007)
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- BK
- 06.00 / Information und Dokumentation: Allgemeines
- Classification
- 06.00 / Information und Dokumentation: Allgemeines
- Footnote
- Rez. in: Mitt VÖB 61(2008) H.1, S.82-87 (M. Hütte): "Kochen liegt im Trend. Immer noch? Immer wieder. Johann Lafer, Tim Mälzer und Sarah Wiener beherrschen das Fernsehprogramm, ihre Bücher die Bestsellerlisten. Aber was hat Kochen mit der Vermittlung von lnformationskompetenz' zu tun? Der Koch buchstil des vorliegenden Werkes wurde von den Herausgeberinnen als Analogie gewählt. Kochbücher zeigen neue Wege auf, wie man traditionelle Gerichte aufpeppen oder Zutaten aus dem Vorratsschrank sinnvoll verarbeiten kann. Den Schritt-für-Schritt-Anweisungen in Kochbüchern können Anfänger folgen, genauso bieten sie aber auch Anregungen zu Eigenkreationen für den erfahrenen Koch. Entsprechend soll The information literacy cookbook als Anregung und Hilfe von Praktikern für Praktiker im BID-Bereich Verwendung finden. Der Sammelband richtet sich sowohl an erfahrene Vermittler von Informationskompetenz als auch an Neulinge auf dem Gebiet. Jedes Kapitel widmet sich dabei einer anderen Sparte des Bibliothekswesens. Die Köche, pardon Autoren, der einzelnen Beiträge sind innerhalb des englischen BID-Bereichs in öffentlichen Einrichtungen oder der Privatwirtschaft tätig und bringen praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Vermittlung von Informationskompetenz mit. ...
Der vorliegende Sammelband bietet einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Aktivitäten bei der Vermittlung von Informationskompetenz in britischen Bibliotheken. Mit dem Titel wird die Erwartung erweckt, das Buch zeige Handlungsempfehlungen auf. Leider wird der praxisbezogene Ansatz nicht von allen Autoren gleichermaßen verfolgt, so dass einige Aufsätze eher zum spartenbezogenen Fortschrittsbericht geraten sind. Ein komplettes Kurs-Design wird in keinem der Kapitel geboten - dies ist aber auch nicht Anliegen des Buchs. Die Übertragbarkeit der Konzepte auf den deutschen Sprachraum ist begrenzt. Zu unterschiedlich sind die Rahmenbedingungen im Bibliothekswesen selbst, aber auch im Ausbildungssystem und den Förderprogrammen. Dennoch bietet das vorliegende Werk interessante Einblicke in die - gegenüber Österreich und Deutschland stark fortgeschrittene - Praxis der Vermittlung von Informationskompetenz im britischen Bibliothekswesen sowie einige nützliche Tipps und Hinweise für Gestaltung eigener Lernangebote. So ist The Information Literacy Cookbook für den deutschsprachigen Raum nur teilweise ein Kochbuch, i.S. einer Handlungsempfehlung für die Vermittlung von lnformationskompetenz, als vielmehr eine Studie über die britischen Essgewohnheiten. Aber auch auf diesem Sektor hat sich ja nicht zuletzt durch Jamie Oliver einiges getan, so dass hier diverse Anregungen geboten werden, die zum Ausprobieren einladen. Und bekanntermaßen kommt der Appetit ja beim Essen."
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Theiselmann, R.: Geistiges Eigentum in der Informationsgesellschaft : rechtliche Implikationen der digitalen Werkverwertung (2004)
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- Footnote
- Rez. in: ZfBB 52(2005) H.5, S.293-294 (E.W. Steinhauer): "Bibliotheken sammeln und erschließen elektronische Dokumente. Vor allem Hochschulbibliotheken bieten darüber hinaus auf ihren Servern digitale Publikationen an. Sie agieren als »elektronische Verlage«. In der Praxis ergeben sich dabei viele Rechtsfragen, die entmutigend komplex sind. Nicht nur Bibliothekare, auch Autoren sind unsicher, welchen Schutz die auf dem Server abgelegten Werke im Internet genießen. Hier verspricht die von Rüdiger Theiselmann 2003 eingereichte Kölner Dissertation Orientierung. Vorweg sei gleich gesagt: Theiselmanns Arbeit ist nicht für Bibliothekare und Betreiber Digitaler Bibliotheken geschrieben. Im Vordergrund stehen die ökonomisch bedeutenden Verwertungen im Bereich der Unterhaltungsmedien (Musik und Film).Verallgemeinert man aber diese Ausführungen, so bieten sie auch Bibliothekaren interessante Informationen. Theiselmann hat seine Arbeit in sechs Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel stellt er die Werkarten des digitalen Zeitalters vor und ordnet sie den gesetzlichen Typen geistiger Schöpfung zu. Besonders interessant sind die Ausführungen zur urheberrechtlichen Einordnung von Homepages. Hier können nicht nur einzelne Seiten als Werke geschützt sein, sondern auch die Website als Internetauftritt insgesamt mit ihren Verweisungen. Sie ist bei entsprechender Gestaltungshöhe ein Datenbankwerk nach § 411 UrhG (S.33-35). Konsequenterweise kann damit eine Seitenstruktur als solche urheberrechtlichen Schutz erlangen. Das sollte zur Vorsicht mahnen, den Aufbau von Bibliothekshomepages einfach von anderen Einrichtungen ohne deren Zustimmung zu übernehmen. Im zweiten Kapitel behandelt Theiselmann die Verwertungsrechte digitaler Werke. Er differenziert zwischen einer Offline-Nutzung,alsoder Digitalisierung, und einer Online-Nutzung, nämlich der Verbreitung im Internet. Bei der OfflineNutzung gilt: Digitalisierung ist eine Vervielfältigung im Sinn von § 16 UrhG. Das leuchtet ein. Komplizierter ist die Lage bei der Online-Verwertung. Theiselmann erörtert, ob der Urheber, wenn er Inhalte ins Netz stellt, nicht allen Lesern konkludent ein Nutzungsrecht einräumt bzw. auf seine Nutzungsrechte verzichtet. Das wird verneint (S.41-45). Könnte die Nutzung durch den Erschöpfungsgrundsatz nach §17 II UrhG erleichtert sein? Mangels einer Verkörperung lehnt Theiselmann im dritten Kapitel auch dies ab (S.75). Das überzeugt. Zweifelhaft ist jedoch die Ablehnung einer konkludenten Rechteeinräumung. Die meisten Urheber stellen ihre Werke ins Netz, damit sie genutzt werden. Man kann es sogar als widersprüchliches Verhalten werten, wenn ein Urheber bei frei zugänglichen Webseiten keine den technischen Möglichkeiten des Mediums adäquaten Nutzungsrechte einräumt. Das kann hier nicht vertieft werden. Deutlich wird aber, dass eine vernünftig betriebene Digitale Bibliothek die vorgehaltenen Dokumente mit eindeutigen Lizenzen versehen sollte. Das schafft Klarheit.
Folgt man nun Theiselmanns These, dass die User im Netz keine konkludenten Lizenzen haben und auch keine Erschöpfung eingetreten ist, ist es konsequent, die Nutzung der Netzinhalte allein an den gesetzlichen Schranken des Urheberrechts zu messen. Davon handelt das vierte Kapitel. Den Betrieb einer Digitalen Bibliothek wird man als fite-sharing einordnen können. Es liegt eine öffentliche Zugänglichmachung nach § 1511 Nr. 2 i.V.m. § 19a UrhG vor (S. 52). Da der Urheber dem Einstellen seines Werkes in die Digitale Bibliothek zugestimmt hat, gibt es hier keine Probleme. Der Leser der elektronischen Publikation aber nimmt Vervielfältigungshandlungen im Sinn von § 16 I UrhG vor (S. 53). Ob er das darf, richtet sich mangels Lizenz und Erschöpfung nach den Schrankenregelungen in §§ 44a ff. UrhG. Da man davon ausgehen kann, dass die Werke in einer Digitalen Bibliothek legal eingestellt worden sind, wird man entgegen derfür Musiktauschbörsen im Internet von Theiselmann geäußerten Ansicht (S. 95f.) eine Anwendbarkeit von § 53 UrhG bejahen können. Eine Kopie ist zulässig. Allerdings zeigt auch diese Diskussion, wie wichtig es ist, klare Lizenzen für eine Digitale Bibliothek zu formulieren. Im fünften Kapitel wird die Vergütungspflicht für Geräte, die den Zugang zu digitalen Dokumenten eröffnen, erörtert und weitgehend bejaht. Auch der Internetzugang als solcher soll vergütungspflichtig sein (S. 113l. Das kann man zur Kenntnis nehmen. Entscheidend ist die Praxis der Verwertungsgesellschaften. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Die in der Praxis sehr unsichere Frage nach dem anwendbaren Recht bei der Online-Nutzung wird im sechsten Kapitel dargestellt. Nach Theiselmann soll es entgegen anderer Ansichten nicht auf den Ort der Einspeisung bzw. des Server-Standortes ankommen, sondern bei nachträglich digitalisierten Printprodukten auf das Recht des Landes, in dem das Werk erstmals gedruckt erschienen ist (S.133f). Für Bibliotheken bedeutet dies, dass bei der Digitalisierung von Aufsätzen der eigenen Hochschullehrer aus amerikanischen Zeitschriften-ein nicht seltener Fall! - nicht deutsches, sondern amerikanisches Recht anzuwenden wäre. Bei reinen Online-Werken ist die Rechtslage noch schwieriger. Die Arbeit endet mit einer Forderung nach einem weltweiten Cyberlaw (S. 139f.). Den bibliothekarischen Leser lässt das alles etwas ratlos zurück. Vor allem die Frage des anwendbaren Rechts bei der Digitalisierung widerspricht der gängigen Praxis in den Bibliotheken. Hier wird wegen der regelmäßigen Ausrichtung auf Nutzer im Inland meist deutsches Recht zugrunde gelegt. Alles andere wäre in der Praxis nicht zu leisten. Und immerhin gibt es gewichtige Stimmen in der Literatur, die dieses Vorgehen decken (vgl. Bröcker/Czychowski/Schäfer, Praxishandbuch Geistiges Eigentum im Internet, München 2003, S.92-94). Insgesamt ist Theiselmanns Arbeit sehr informativ. Sie ist nicht bloß eine wissenschaftliche Monografie, sondern über weite Strecken eine gut lesbare Einführung in das schwierigeThema des Urheberrechts im Zeitalter des Internet. Die Formulierungen sind klar und verständlich. Reichlich finden sich Argumentationshilfen, um eine bestimmte Rechtspraxis in der Bibliothek zu begründen. Kritisch ist allerdings die magere Literaturauswertung zu sehen: Es gibt immer nur einen Beleg pro Zitat. Der Leser kann nicht erkennen, ob es sich bei den angeführten Meinungen um eine herrschende Ansicht oder eine vereinzelte Minderheitenposition handelt."
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Georgy, U.: ¬Der Wert von Information : Thesen zum Thema (2002)
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- Content
- "Möchte man den Wert von Information bestimmen, so ist es zunächst notwendig, sich über die Eigenschaften von Information Gedanken zu machen, die im folgenden in Auszügen skizziert sind: - (Digitale) Information ist eine Absatzleistung, die (fast) ausschließlich aus Dienstleistung besteht. Hierbei sei besonders darauf hingewiesen, daß Informationsdienstleistungen nicht ohne weiteres mit anderen Dienstleistungen vergleichbar sind. - Information verbleibt nach Weitergabe an einen Kunden oder Auftraggeber weiterhin beim Hersteller bzw. Dienstleister. Darin unterscheidet sich diese Dienstleistung ganz wesentlich von anderen, da die Mehrzahl von Dienstleistungen nicht ihren Besitzer wechseln kann. Bei vielen anderen Dienstleistungen, z. B. der Steuerberatung, können bei der Erstellung Erfahrungen und auch Wissen (an)gesammelt werden, die bei weiteren Mandanten wieder eingesetzt werden können, doch die individuelle Dienstleistung geht alleine an den Mandanten und müßte bei identischer Anforderung neu erstellt werden. Daraus resultiert unmittelbar eine weitere Eigenschaft: - Information kann in identischer Weise mehrfach weitergegeben bzw. verkauft werden. Hier weist Information eher einen Produkt- als Dienstleistungscharakter auf. - Information ist kein verderbliches Gut. Es schadet der Information nicht, wenn sie nicht konsumiert wird. Ebenfalls ist in vielen Bereichen das Alter der Information kein Kriterium für den Wert der Information. So sind im Patentsektor vielfach 20 Jahre alte Informationen ebenso wichtig wie Publikationen vom Vortag. - Information kann bevorratet werden, nicht jedoch die individuelle Beschaffung sowie die Erbringung der Informationsdienstleistung als solche. Damit nimmt Information wiederum eine Zwitterstellung zwischen Produkt und Dienstleistung ein. - Es ist nicht vorhersehbar, ob die gewünschte Information verfügbar ist. Sofern die gewünschte Informationsquelle dem Dienstleister oder Kunden nicht bereits bekannt ist, kann gegenüber dem Kunden keine zuverlässige Aussage darüber gemacht werden, ob die Information jemals erstellt worden ist oder ob sie sich aus anderen Informationsinhalten generieren läßt. - Es ist nicht sicher, ob die gewünschte Information beschaffbar ist. Es ist möglich, daß der Dienstleister auf die notwendigen Quellen keinen Zugriff hat oder daß sich innerhalb der durch den Kunden vorgegebenen Frist der Zugriff auf die Quellen nicht realisieren läßt. - Information kann unauffindbar sein, obwohl sie generell verfügbar ist. Zum einen können die gleichen Gründe wie zuvor genannt für die Nichtauffindbarkeit verantwortlich sein, es kann aber auch andere Gründe geben, die beispielsweise in der Qualität der Informationserfassung oder im Retrieval zu suchen sind. - Digitale Information kann in kürzester Zeit in die ganze Welt versandt werden. War früher der Informationsversand noch ein geschwindigkeitsbestimmender Schritt, so verlagert sich dieser zunehmend auf die Informationsbeschaffung. - Informationen können helfen, andere Ressourcen einzusparen oder optimiert einzusetzen und somit zur Gewinnsteigerung beitragen. Viele Produkte haben ohne Informationen keinen Wert, z. B. ein technisches Gerät ohne Bedienungsanleitung. Der Wert des Produktes ergibt sich hier erst durch die unmittelbare Kombination von Produkt und Information. Zurückkommend auf den Wert von Information bleibt festzustellen, daß der Wert von Information für jeden einzelnen eine individuelle Ausprägung aufweisen kann, d. h., daß der Wert von der Wertschätzung der Abnehmer abhängt. Zudem beinhaltet der Wert von Information zusätzlich eine zeitliche Dimension, denn der Wert kann vom Zeitpunkt abhängen, zu dem die Information erstellt, recherchiert/ermittelt, geliefert oder konsumiert wird.
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Ehlers, U.-D.; Becker, P.: "Didaktik!" : Interview (2005)
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- Content
- "FR: Sie plädieren dafür, die Qualität für E-Learning aus Sicht des Lernenden zu beurteilen. Wie soll das gehen? Ulf-Daniel Ehlers: Wir haben rund 2000 Personen nach ihren Erfahrungen mit E-Learning befragt. Anhand der Antworten wurden verschiedene Bereiche herausgearbeitet, die von entscheidender Bedeutung dafür sind, ob E-Learning erfolgreich ist oder nicht. Was macht den Erfolg aus? Wichtig ist die Betreuung durch einen Tutor. Allerdings geht es hier nicht einfach nur darum, ob eine Betreuung angeboten wird oder nicht. Wir empfehlen, auch danach zu fragen, wie ein Kursteilnehmer sie sich wünscht, ob er sie etwa als Hilfe lediglich bei Fragen zum Stoff oder ob er eine Art Coaching will. Man muss den Lernenden genau das anbietet, was sie brauchen. Dann erhöht man die Chancen für den Lernerfolg. Wichtig ist aber auch die Art der Zusammenarbeit im Kurs. Welche weiteren Erfolgsfaktoren gibt es? Die Technik muss natürlich funktionieren und leicht zu bedienen sein. Darüber hinaus sind die Wünsche sehr individuell: Mancher möchte seinen eigenen Lernstand abspeichern können. Für einen anderen Nutzer ist das wiederum belanglos, weil er etwas anderes höher schätzt. Man darf sich an diesem Punkt aber nicht dem Irrtum hingeben, dass, nachdem zum Beispiel an der Software einer Lernplattform etwas verbessert worden ist, die Lernenden automatisch positiver über die Qualität des E-Learnings urteilten: Viel wichtiger für das Urteil der Kursteilnehmer ist die gute Didaktik. Das Primat der Didaktik ist entscheidend für den Erfolg. Was muss noch geschehen, damit E-Learning funktioniert? Wichtig ist die Gestaltung des Kurses. Auch hier sollte man die Lernenden und ihre Erwartungen einbeziehen. Genauso muss es transparente Informationen geben. Schließlich: Ein Anbieter sollte nachfragen, wie sich die Teilnehmer die Präsenzveranstaltungen wünschen, ob sie sich davon eine Kommunikation nur über den Lernstoff oder eher ein Beisammensein mit viel sozialem Austausch erwarten. Indem man diese individuellen Präferenzen beim Lernenden beachtet, verbessert man die Chancen auf einen Erfolg beim E-Leaming. Kann man nicht einfach sagen: Beim Lernen ist das gut, was der Konsument gut findet? Das funktioniert zwar bei den meisten Waren und Dienstleistungen. Bildung aber ist dafür zu komplex. Zum Beispiel: Wer ist bei einer Weiterbildung der Konsument - die Firma, die den Kurs bezahlt, oder derjenige, der ihn besucht? Wen also müsste man nach seiner Einschätzung befragen? Außerdem: Ein Erfolg in der Weiterbildung stellt sich aus Sicht des Unternehmens erst mit dem Wissenstransfer ein; der Transfer aber findet erst nach dem Seminar statt, also außerhalb der Bildungsmaßnahme. Wie soll man hier Qualität ermitteln? Noch eins: Es reicht nicht aus, einfach nur einen Teilnehmer zu befragen, was er von einem Kurs hält. Dabei kann man nämlich sein blaues Wunder erleben: Die Ergebnisse können sehr unterschiedlich sein - je nachdem, ob man den Lernenden vor oder nach der Prüfung fragt. Wie beurteilen Sie dennoch die Qualität aus der Sicht der Lernenden? Wir fragen bei den Lernenden nicht einfach ein Urteil über einen Kurs ab. Vielmehr empfehlen wir, schon in der Vorbereitung die Teilnehmer zu befragen, wie diese es am liebsten hätten. Wenn man das umsetzt, werden die Chancen auf einen Lernerfolg erheblich verbessert. Bisher hingegen hieß es immer: Wozu soll ich meine Schüler fragen, wie sie sich das Lernen wünschen? Die wissen das doch gar nicht. Wir sagen: die wissen das sehr wohl. Wie wollen Sie ihre Konzepte in die Praxis umsetzen? Wir sind unter anderem dabei, einen europäischen Verband für Qualität im E-Learning und das Gütesiegel E-Learning zu gründen. Damit möchten wir auf einer breiten Basis Lernende informieren und Anbieter beraten."
-
Röttgers, J.: Suchen statt sortieren : Google erfindet herkömmliche Mailsoftware für das Web neu, und die Konkurrenz wird nervös- Gmail im Praxistest (2004)
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- "Überquellende E-Mail-Postfächer dürften bald der Vergangenheit angehören. Nicht weil die Zahl der eingehenden Nachrichten sinkt - der Speicherplatz wird größer. So stellt der Portal-Anbieter Yahoo seinen Nutzern 100 Megabyte zur Verfügung, bislang waren es knapp bemessene sechs Megabyte. Kunden des US-Internetzugangs bekommen sogar ganze zwei Gigabyte - ein derart großzügiges Angebot ist einzigartig. Die deutliche Aufstockung kommt nicht überraschend. Yahoo reagiert auf den neuen Gmail-Dienst von Google mit einem satten Tausend-Megabyte-Speicher. Das Projekt steckt zwar noch in der Testphase; Interessierte können nur mit persönlichen Einladungen teilnehmen. Doch schon jetzt befürchten Webmail-Anbieter, die Firma Google könnte mit Gmail ähnlich dominant werden wie mit ihrer Suchmaschine. - Yahoo und Web.de ziehen nach Wie Yahoo reagieren andere Anbieter vorsorglich mit Speicher-Geschenken. So bestätigt die deutsche Firma Web.de auf Anfrage, den Nutzern ihres kostenlosen FreemailDienstes ebenfalls bald mehr Platz für ihre Post zur Verfügung zu stellen. Für Firmen wie Web.de, GMX oder auch Lycos ist ein solcher Schritt nicht ohne Risiko. Reichlich Platz gab es dort bisher nur für zahlende Kunden. Dabei dient der Extra-Speicher als eine Art Köder, um den Nutzer für weitere Bezahlofferten zu begeistern. Wer erst einmal fünf Euro pro Monat für den Mail-Zugang ausgibt, wird eher auf die kostenpflichtigen DSL-, SMS- oder Telefondienste des jeweiligen Anbieters zugreifen, so die Hoffnung. Google dagegen setzt auf ein Geschäftsmodell, dass ganz auf Werbung aufbaut. Gmail-Kunden bekommen neben ihren E-Mails kontext-abhängige Textanzeigen eingeblendet, wie sie auf Google-Suchseiten erscheinen. Um so viele Anzeigen wie möglich einblenden zu können, setzt Google komplett auf einen Web-basierten Zugriff. Anbieter wie GMX oder Web.de erlauben ihren Kunden dagegen, Post auch mit Software wie Outlook oder Apple Mail auf den eigenen Computer zu übertragen. Gmail versucht dagegen, die Funktionen eines E-Mail-Programms im Web neu zu erfinden. Dazu gehören etwa Tastaturkürzel zur schnellen Bedienung. Die Oberfläche selbst ist Google-typisch schlicht und funktionell. Gmail verzichtet zudem fast vollkommen auf Sortierfunktionen. Während andere Anbieter auf Filter und Ordner setzen, um den Überblick zu erleichtern, wirft Gmail alle Nachrichten in ein einziges Fach. Dort lassen sich bestimmte Briefe mit Google-Suchtechnik aufspüren - was selbst bei Tausenden Nachrichten nur Sekundenbruchteile dauert. Nicht weit verbreitet ist bislang das Prinzip der Konversationen: E-Mails, die sich aufeinander beziehen, stellt Google gemeinsam dar. Reagiert jemand auf eine Nachricht, befindet sich die Antwort immer unter dem Original. Längere Briefwechsel bleiben übersichtlich, weil gelesene Beiträge automatisch ausgeblendet werden. Am meisten Schlagzeilen macht Gmail freilich mit seinen Werbeeinblendungen. Um die Anzeigen zielgruppengerecht auszuliefern, durchsucht Google die Mails nach Stichworten. Schwärmt ein Freund etwa detailliert über seinen neuen Computer, bekommen Gmail-Nutzer ein paar Anzeigen für ähnliche Modelle eingeblendet. Datenschützer sehen darin empfindlichen Eingriff in die Privatsphäre. Eine kalifornische Senatorin entwickelte sogar ein Gesetz, dass Googles Rechte im Umgang mit den Daten seiner Nutzer einschränken soll. Der kalifornische Senat hat schon zugestimmt, nun ist das Parlament des Bundesstaats am Zuge. Die in San Francisco ansässige Netz-Bürgerrechtsorganisation EFF kritisiert das Gesetz jedoch als un angebracht. Sprecherin Cindy Cohn sagt: "Das Problem sind nicht Google oder andere E-Mail-Anbieter, sondern die unvollständigen und widersprüchlichen DatenschutzGesetze der USA." Statt allein Google in die Pflicht zu nehmen, sollten die Rechte der Nutzer grundsätzlich aufgewertet werden - auch gegenüber Daten sammelnden staatlichen Stellen."
-
Levy, S.: In the plex : how Google thinks, works, and shapes our lives (2011)
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- 54.08 / Informatik in Beziehung zu Mensch und Gesellschaft
05.20 / Kommunikation und Gesellschaft
- Classification
- 54.08 / Informatik in Beziehung zu Mensch und Gesellschaft
05.20 / Kommunikation und Gesellschaft
- Footnote
- Deutsche Übersetzung als: Googlenomics : Wie Google denkt, arbeitet und unser Leben verändert. Heidelberg, Neckar ; mitp/bhv ; 2011. Rez. in: JASIST 62(2011) no.12, S.2540-2543 (C. Leslie)
-
Knowledge organization and the global information society : Proceedings of the 8th International ISKO Conference 13-16 July 2004, London, UK (2004)
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- Footnote
- Rez. in: Mitt. VÖB 58(2005) H.1, S.78-81 (O. Oberhauser): "Die 1989 gegründete Internationale Gesellschaft für Wissensorganisation (ISKO) ist eine der wenigen Vereinigungen, deren Interessensschwerpunkt ganz auf wissenschaftliche und praktische Fragen der inhaltlichen Erschliessung und des sachlichen Informationszugangs ausgerichtet ist. Die deutschsprachige Sektion der ISKO hat ihren Sitz in Bonn; die Gesellschaft ist jedoch hierzulande nicht ausreichend bekannt und hat bislang nurwenige Mitglieder aus Österreich. Neben der nunmehr bereits seit über dreissig Jahren erscheinenden Fachzeitschrift Knowledge Organization (bis 1993 International Classification) publiziert die ISKO mehrere Buchserien, die früher im Frankfurter Indeks-Verlag erschienen und heute - wie auch die Zeitschrift - in Würzburg bei Ergon verlegt werden. Unter diesen nehmen die Tagungsbände der internationalen ISKO-Konferenzen, die seit 1990 alle zwei Jahre (an wechselnden Orten) abgehalten werden, eine bedeutende Stellung ein. Nun liegen die Proceedings der im Juli des vergangenen Jahres in London veranstalteten achten Konferenz vor, editiert in einheitlichem Layout, an dem mit Ausnahme der relativ kleinen Schrift, einem mitunter miss glückten Randausgleich bei den Titelüberschriften, unschönen (da fehlenden) Abständen bei den Überschriften von Subkapiteln sowie den üblichen vermeidbaren Tippfehlern (z.B. "trieval" anstelle von "retrieval" im Inhaltsverzeichnis, p. 9) wenig auszusetzen ist. Der trotz des kleinen Fonts stattlich wirkende Band versammelt immerhin 55 Vorträge, die, offenbar der Organisation der Tagung entsprechend, in 17 Abschnitte gegliedert sind. Die letzteren sind allerdings nur aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich und entbehren jeden Kommentars, der sie auch inhaltlich hätte näher charakterisieren können. Die Herkunft der Autoren der Vorträge - darunter einige grosse und bekannte Namen - spiegelt die Internationalität der Vereinigung wider. Der deutsche Sprachraum ist allerdings nur durch einen einzigen Beitrag vertreten (H. Peter Ohly vom IZ Sozialwissenschaften, Bonn, über die Erschliessung einer Datenbank für Web-Ressourcen); bibliothekarische Autoren aus dem Raum "D-A-CH" sucht man vergebens. Die meisten Vorträge sind relativ kurz und bündig gehalten; die durchschnittliche Länge beträgt etwa vier bis sechs Seiten.
Das Rahmenthema der Tagung kam aufgrund des vor und nach der ISKO-Konferenz abgehaltenen "UN World Summit an an Information Society" zustande. Im Titel des Buches ist die "globale Wissensgesellschaft" freilich eher irreführend, da keiner der darin abgedruckten Beiträge zentral davon handelt. Der eine der beiden Vorträge, die den Begriff selbst im Titel anführen, beschäftigt sich mit der Konstruktion einer Taxonomie für "cultural literacy" (O'Keefe), der andere mit sogenannten "naiven Klassifikationssystemen" (Beghtol), d.h. solchen, die im Gegensatz zu "professionellen" Systemen von Personen ohne spezifisches Interesse an klassifikatorischen Fragen entwickelt wurden. Beiträge mit "multi-kulti"-Charakter behandeln etwa Fragen wie - kulturübergreifende Arbeit, etwa beim EU-Filmarchiv-Projekt Collate (Albrechtsen et al.) oder einem Projekt zur Maori-Kultur (Liew); - Mehrsprachigkeit bzw. Übersetzung, z.B. der koreanischen Dezimalklassifikation (Kwasnik & Chun), eines auf der Sears ListofSubject Headings basierenden slowenischen Schlagwortvokabulars (Zalokar), einer spanisch-englischen Schlagwortliste für Gesundheitsfragen (Rosemblat et al.); - universelle Klassifikationssysteme wie die Dewey-Dezimalklassifikation (Joan Mitchell über die DDC 22, sowie zwei weitere Beiträge) und die Internationale Dezimalklassifikation (la McIlwaine über Geographika, Nancy Williamson über Alternativ- und Komplementärmedizin in der UDC). Unter den 55 Beiträgen finden sich folgende - aus der Sicht des Rezensenten - besonders interessante thematische "Cluster": - OPAC-orientierte Beiträge, etwa über die Anforderungen bei derAutomatisierung analytisch-synthetischer Klassifikationssysteme (Slavic & Cordeiro) sowie Beiträge zu Benutzerforschung und -verhalten (Lee & Clyde; Miller); - Erschliessung und Retrieval von visuellen bzw. multimedialen Ressourcen, insbesondere mit Ausrichtung auf Thesauri (Hudin; Garcia Jimenez & De Valle Gastaminza; Rafferty & Hidderley); - Thesaurus-Standards (Dextre Clark et al.), Thesauri und Endbenutzer (Shiri & Revie); - Automatisches Klassifizieren (Vizine-Goetz & Beall mit Bezug auf die DDC; Na et al. über methodische Ansätze bei der Klassifizierung von Produktbesprechungen nach positiven bzw. negativen Gefühlsäusserungen); - Beiträge über (hierzulande) weniger bekannte Systeme wie Facettenklassifikation einschliesslich der Bliss-Klassifikation sowie der Umsetzung der Ideen von Ranganathan durch E.J. Coates (vier Vorträge), die Sachs-Klassifikation (Sachs & Smiraglia) sowie M. S. van der Walts Schema zur Klassifizierung elektronischer Dokumente in Klein- und Mittelbetrieben. Auch die übrigen Beiträge sind mehrheitlich interessant geschrieben und zeugen vom fachlichen Qualitätsstandard der ISKO-Konferenzen. Der Band kann daher bibliothekarischen bzw. informationswissenschaftlichen Ausbildungseinrichtungen sowie Bibliotheken mit Sammelinteresse für Literatur zu Klassifikationsfragen ausdrücklich empfohlen werden. Ausserdem darf der nächsten (= neunten) internationalen ISKO-Konferenz, die 2006 in Wien abgehalten werden soll, mit Interesse entgegengesehen werden.